Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls der Abzugsfähigkeit von Nachzahlungszinsen
Die allgemeine Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 v. (BGBl 1999 I S. 402), mit der unter anderem § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a. F. mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 aufgehoben worden ist, verstößt insoweit nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, als danach Nachzahlungszinsen i. S. von § 233a AO, die nach der Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 () gezahlt worden sind, nicht mehr als Sonderausgaben abgezogen werden können.