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Erbschaftsteuer | Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Denn sie knüpft an Werte an, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum eine Neuregelung zu treffen. Bis zu der Neuregelung ist das bisherige Recht weiter anwendbar. Dies entschied der Erste Senat des NWB GAAAC-36599. Hierzu erscheint in NWB Beratung aktuell 7/2007 und NWB 10/2007 ein Beitrag. Ebenso finden Sie in BBV 3/2007 einen Beitrag zu dieser Entsche...