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KSR Nr. 2 vom Seite 9

Keine Grunderwerbsteuer neben Schenkungsteuer bei Anwachsung

BFH konkretisiert Anwendungsbereich des § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG

Dr. Torsten Engers, Rechtsanwalt Steuerberater, Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt/M.

Nach der Entscheidung des ist gem. § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG nicht nur der Grundstückserwerb, sondern auch die gesellschaftsrechtliche Anwachsung von der Grunderwerbsteuer befreit, soweit der Vorgang gleichzeitig einen schenkungsteuerlichen Tatbestand erfüllt. Bei gemischten Schenkungen gilt die Steuerbefreiung für den Teil des Grundbesitzwerts der dem unentgeltlichen Teil der Übertragung entspricht.

Weite Auslegungen von § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG

Nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG sind Grundstückserwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden i. S. des ErbStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Regelung soll eine Doppelbesteuerung vermeiden. Der BFH hat nunmehr festgestellt, dass die Regelung über ihren Wortlaut hinaus nicht nur Grundstücksschenkungen, sondern auch Schenkungen von Beteiligungen an Personengesellschaften erfassen kann, soweit diese der Schenkungsteuer unterliegen. Nach Auffassung des BFH steht der Anwendbarkeit des § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG nicht entgegen, dass grunderwerbsteuerrechtlich ein Übergang des Grundstücks aus dem Gesamthandsvermögen der Gesellschaft in das Alleineigentum des Erwerbers vorliegt, während der Schenkungsteuer die fre...