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FG Rheinland-Pfalz 15.02.2006 1 K 1962/05, BBK 3/2007 S. 4658

Betriebsausgabenabzug für die Bewirtung freier Mitarbeiter zu 100 %

Die Aufwendungen für die Bewirtung freier Mitarbeiter im Rahmen von Schulungsveranstaltungen können nach einer Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz in vollem Umfang als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Aufwendungen für die Bewirtung von Besuchern oder Geschäftsfreunden aus geschäftlichem Anlass z. B. zur Öffentlichkeitsarbeit oder zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen dürfen jedoch nur zu 70 % abgezogen werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG; im Urteilsfall: 80 %).

Das FG stellt in seiner Entscheidung die freien Mitarbeiter damit den Arbeitnehmern gleich, deren Bewirtungskosten aufgrund der betrieblichen Veranlassung in vollem Umfang abzugsfähig sind (vgl. R 4.10 Abs. 7 EStR). Das Gericht begründet: Anlass für die Verköstigung sei nicht die Anbahnung von Geschäftsbeziehungen, sondern die ausschließlich betrieblich veranlasste Sch...