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Senatsverwaltung für Fin Berlin 28.12.2006 S 2447 - 2146 II - 11-4, BBK 3/2007 S. 4657

Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen gem. § 37b EStG und Nachweis der Kirchensteuer

Wer seinen Geschäftsfreunden oder Arbeitnehmern Sachzuwendungen oder Geschenke zukommen lässt, kann die hierauf beim Empfänger anfallende Einkommensteuer pauschal mit 30 % erheben und als Lohnsteuer abführen. Dies sieht die mit dem Jahressteuergesetz 2007 eingeführte Vorschrift des § 37b EStG vor. Bemessungsgrundlage der pauschalen Einkommensteuer sind die Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer.

Zusätzlich ist auch die Kirchensteuer abzuführen, für deren Berechnung die Finanzverwaltung zwei Verfahren zulässt: eine Vereinfachungsregelung und ein Nachweisverfahren. Während bei der Vereinfachungsregelung ein pauschaler und ermäßigter Steuersatz angesetzt werden darf, ist für das Nachweisverfahren vom Empfänger der Zusendung schriftlich zu bestätigen, ob und ggf. welcher Kirche er angehört. Die Bun...