Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzbesteuerung von Reiserücktrittskosten-Versicherungen
Das zieht die Konsequenzen aus dem , NWB XAAAB-92962, BStBl 2006 II S. 790): Der BFH hatte entschieden, dass eine Reiserücktrittskosten-Versicherung eine selbständige Leistung sein kann, wenn diese von einem Reiseveranstalter obligatorisch angeboten wurde. Damit ist die Leistung nach § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei und das Versicherungsentgelt unterliegt nicht der Margenbesteuerung des § 25 UStG.
Für Versicherungen, die ab dem abgeschlossen werden, folgt das BMF der Auffassung des BFH und sieht sowohl obligatorisch angebotene als auch freiwillig abgeschlossene Reiserücktrittskosten-Versicherungen als selbständige Leistungen an, die umsatzsteuerfrei sind:
entweder als Verschaffung von Versicherungsschutz (§ 4 Nr. 10 Buchst. b UStG)
oder als Umsatz aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter ().