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BMF 27.11.2006 IV A 5 -S 7419 - 11/06, BBK 3/2007 S. 4656

Umsatzbesteuerung von Reiserücktrittskosten-Versicherungen

Das zieht die Konsequenzen aus dem , NWB XAAAB-92962, BStBl 2006 II S. 790): Der BFH hatte entschieden, dass eine Reiserücktrittskosten-Versicherung eine selbständige Leistung sein kann, wenn diese von einem Reiseveranstalter obligatorisch angeboten wurde. Damit ist die Leistung nach § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei und das Versicherungsentgelt unterliegt nicht der Margenbesteuerung des § 25 UStG.

Für Versicherungen, die ab dem abgeschlossen werden, folgt das BMF der Auffassung des BFH und sieht sowohl obligatorisch angebotene als auch freiwillig abgeschlossene Reiserücktrittskosten-Versicherungen als selbständige Leistungen an, die umsatzsteuerfrei sind:

  • entweder als Verschaffung von Versicherungsschutz (§ 4 Nr. 10 Buchst. b UStG)

  • oder als Umsatz aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter ().