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BFH  - VI R 58/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1

Rechtsfrage

Sind Aufwendungen doppelter Haushaltführung jedenfalls dann als Werbungskosten abziehbar, wenn nach einer durch Erziehungsurlaub veranlassten Unterbrechung der ursprünglichen doppelten Haushaltsführung (Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des Ehemannes) der frühere gemeinsame Familienwohnsitz wiederhergestellt wird und der Steuerpflichtige seinen Zweitwohnsitz am Beschäftigungsort erneut begründet?

Doppelte Haushaltsführung; Familienwohnsitz; Wegverlegung

Fundstelle(n):
FAAAC-36342

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