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BFH  - IV R 72/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GewStG 1991 § 2 Abs 5, GewStG 1991 § 10a S 3, UmwStG 1977 § 19, UmwStG 1977 § 15 Abs 3

Rechtsfrage

Kann ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag einer Mehrmütter-GbR (bestehend aus zwei GmbHs) nach Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters auch nach einer zeitgleichen Verschmelzung des letzten Gesellschafters - der seinerseits Organgesellschaft ist - auf die Organgesellschaft der Willensbildungs-GbR von dieser im Rahmen eines neu begründeten Organschaftsverhältnisses als vororganschaftlicher Verlust fortgeführt und gleichzeitig auch dem Organträger im Streitjahr 1992 unmittelbar zugerechnet werden ?

Anteilsveräußerung; Gewerbesteuer; Mehrmütterorganschaft; Verlustvortrag; Verschmelzung

Fundstelle(n):
CAAAC-36236

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