BFH - IV R 72/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: GewStG 1991 § 2 Abs 5, GewStG 1991 § 10a S 3, UmwStG 1977 § 19, UmwStG 1977 § 15 Abs 3
Rechtsfrage
Kann ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag einer Mehrmütter-GbR (bestehend aus zwei GmbHs) nach Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters auch nach einer zeitgleichen Verschmelzung des letzten Gesellschafters - der seinerseits Organgesellschaft ist - auf die Organgesellschaft der Willensbildungs-GbR von dieser im Rahmen eines neu begründeten Organschaftsverhältnisses als vororganschaftlicher Verlust fortgeführt und gleichzeitig auch dem Organträger im Streitjahr 1992 unmittelbar zugerechnet werden ?
Anteilsveräußerung; Gewerbesteuer; Mehrmütterorganschaft; Verlustvortrag; Verschmelzung
Fundstelle(n):
CAAAC-36236