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Teilwertabschreibung
Die Teilwertabschreibung ist eine in der steuerlichen Gewinnermittlung zulässige Abschreibung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG), die der → außerplanmäßigen Abschreibung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB) und der Abschreibung der Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (→ ) auf den niedrigeren Wert im Handelsrecht entspricht (§ 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB).
I. Voraussetzungen
1. Gewinnermittlung
Die Teilwertabschreibung ist nur bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich, nicht aber bei der Einnahmen-Überschussrechnung zulässig ( (NV), NWB TAAAB-25670). Das wird damit begründet, dass nach § 4 Abs. 3 EStG die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung zu befolgen sind und hier die Vorschriften über die Teilwertabschreibung nicht erwähnt sind. Ein Totalausfall ist aber auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung zu berücksichtigen (Schmidt/Glanegger, EStG, § 6, Rz. 250 (Gewinnermittlung)).
Eine Teilwertabschreibung ist nur bei Gewinneinkünften möglich, also bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Da sie zudem Gewinn...