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BBK Nr. 3 vom Fach 16 Gr. G Seite 9

Gewinnermittlung (steuerlich)

I. Gewinnermittlungsarten

Steuerlich gibt es die Gewinnermittlung durch

  • Betriebsvermögensvergleich oder

  • Einnahmen-Überschussrechnung.

1. Betriebsvermögensvergleich

Beim Betriebsvermögensvergleich wird der Unterschied festgestellt zwischen

  • dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und

  • dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs.

Dieser Unterschied ist der Geschäftserfolg. Ist das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs gegenüber dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs größer, stellt der Mehrbetrag einen Gewinn dar. Hat sich hingegen das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs gegenüber dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs vermindert, ist der Minderbetrag der Verlust.

Als Geschäftserfolg darf aber nur eine Veränderung des Betriebsvermögens ausgewiesen werden, die auf betrieblichen Vorgängen beruht. Daher müssen im Laufe des Wirtschaftsjahrs vorgekommene → dem Unterschiedsbetrag wieder hinzugerechnet und → davon abgezogen werden.

Geschäftserfolg beim Betriebsvermögensvergleich ...