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BBK Nr. 3 vom Fach 16 Gr. G Seite 3

Gebäudeteile

I. Selbständige und unselbständige Gebäudeteile

Die unselbständigen Gebäudeteile sind Teile des Gebäudes. Die hierauf entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind daher als Zugang zum Gebäude zu buchen. Es handelt sich um nachträgliche Herstellungskosten, die mit dem Gebäude abzuschreiben sind.

Selbständige Gebäudeteile dienen besonderen, von der Gebäudenutzung unterschiedlichen Zwecken. Sie stehen daher in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang. Sie sind selbständige Wirtschaftsgüter (R 4.2 Abs. 3 EStR). Sie werden anders und i. d. R. auch in einer kürzeren Zeit als die Gebäude abgeschrieben. Die beim Erwerb eines bebauten Grundstücks oder bei der Herstellung eines Gebäudes auf die selbständigen Gebäudeteile entfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden daher vom Gebäude getrennt auf die unterschiedlichen Anlagekonten für die verschiedenen Gebäudeteile gebucht.


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Unselbständige Gebäudeteile
Selbständige Gebäudeteile
Einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude
Kein Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude
Einheitlich mit dem Gebäude zu bila...