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BBK Nr. 3 vom Fach 16 Gr. G Seite 1

Gebäude

I. Begriff

Ein Gebäude ist ein Bauwerk mit folgenden Merkmalen (R 7.1 Abs. 5 Satz 2 EStR):

  • Feste Verbindung mit dem Grund und Boden,

  • Beständigkeit,

  • Standfestigkeit,

  • Schutz gegen Witterungseinflüsse,

  • Eignung zum Aufenthalt von Menschen.

1. Feste Verbindung mit dem Grund und Boden

Als feste Verbindung mit dem Grund und Boden ist zumindest ein Fundament Voraussetzung. Es genügt, wenn das Bauwerk hierauf infolge seiner eigenen Schwere ruht. Besondere Haltevorrichtungen zwischen Bauwerk und Fundament sind nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn ein selbständiges Bauwerk auf einem anderen selbständigen Bauwerk steht und das andere Bauwerk mit dem Grund und Boden fest verbunden ist. Das andere Bauwerk braucht kein Gebäude zu sein.

2. Beständigkeit

Beständigkeit bedeutet, dass die Errichtung nicht zeitlich beschränkt ist. Ob ein Bauwerk beständig ist, richtet sich nach seiner objektiven Beschaffenheit. Es ist ohne Bedeutung, ob das Bauwerk behelfsmäßig oder nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet wurde.

Beispiel

Für die Dauer eines Jahres wird eine Fertighausausstellung durchgeführt. Es stellen mehrere Fertighaushersteller ihre Fertighäuser aus. Nach Been...