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Anlagevermögen
I. Begriff und Abgrenzung vom Umlaufvermögen
Das Anlagevermögen ist vom Umlaufvermögen abzugrenzen: Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Durch das Merkmal „dauernd” unterscheiden sich die Anlagegegenstände von den Umlaufgegenständen, denn dieses Merkmal bezieht sich nicht auf die Zeitdauer, sondern auf die Häufigkeit: Umlaufgegenstände (→ ) dienen nur einmal dem Geschäftsbetrieb, indem sie für betriebliche Zwecke verbraucht, verwertet oder veräußert werden. Anlagegegenstände hingegen werden mehrmals betrieblich genutzt (, BStBl 1972 II S. 744).
II. Handels- und Steuerbilanz
Das Anlagevermögen gliedert sich in
immaterielle Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
Sachanlagen (materielle Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter),
Finanzanlagen.
Sowohl die immateriellen Vermögensgegenstände als auch die Sachanlagen werden unterschieden in abnutzbare und nicht abnutzbare Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter. Aber nur die Sachanlagen werden weiter unterteilt in bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgü...