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Kindergeld bei fehlendem Ausbildungsplatz
Bei Studienbewerbern, die sich für zentral vergebene Studienplätze interessieren, steht erst mit der Ablehnung durch die ZVS bzw. der Hochschule fest, dass sie eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 c EStG) nicht beginnen können; dies gilt auch bei Bewerbern mit „schlechtem” Notendurchschnitt.