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RL 2006/112/EG Artikel 28

Titel IV: Steuerbarer Umsatz

Kapitel 3: Dienstleistungen

Artikel 28

Steuerpflichtige, die bei der Erbringung von Dienstleistungen im eigenen Namen, aber für Rechnung Dritter tätig werden, werden behandelt, als ob sie diese Dienstleistungen selbst erhalten und erbracht hätten.

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CAAAC-35909

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