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LAG Hamm 21.09.2006 16 Sa 86/06, NWB 5/2007 S. 43

Arbeitsrecht | Schadensersatzansprüche unter Arbeitskollegen

Die Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die er dem Arbeitgeber in Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit zufügt, ist eingeschränkt (sog. innerbetrieblicher Schadensausgleich). Im Verhältnis von Arbeitnehmern untereinander gelten diese Haftungsprivilegien indes nicht (). Im Streitfall hatte eine Aushilfskraft mit dem Pkw eines anderen Arbeitnehmers (Kläger) auf der Fahrt zwischen zwei Einsatzorten einen Verkehrsunfall verursacht. Sie berief sich auf eine Haftungsbeschränkung nach den Regeln des innerbetrieblichen Schadensausgleichs, weil ihr der Kläger die Anweisung erteilt hatte, den Wagen zu fahren. Dem folgte das Gericht nicht: Eine Haftungsbeschränkung komme zwischen Arbeitnehmern nur bei entsprechender Vereinbarung ...