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Körperschaftsteuer | Gewinnverteilungsbeschluss i. S. des § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG 1991 bei Änderung des Jahresabschlusses
Mit Urteil v. - I R 40/05 NWB XAAAC-35672 hat der BFH entschieden, dass eine Ausschüttung bei einer prüfungspflichtigen GmbH nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr (§ 27 Abs. 3 Satz 1 KStG 1991) beruht, wenn der geprüfte Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung geändert wird und der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers über die Nachtragsprüfung (§ 316 Abs. 3 HGB) erst nach Ablauf der in § 173 Abs. 3 Satz 2 AktG angeführten Frist erteilt wird. – Anmerkung: Im Streitfall war der Jahresabschluss der prüfpflichtigen GmbH für 1993 unter Zugrundelegung der vollständigen Thesaurierung des Jahresüberschusses aufgestellt worden. Demgegenüber beschloss die Gesellschafterversammlung am , dass die vorhandene, ca. 48 Mio DM betragende Gewinnrü...