Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung für Veranlagungszeiträume vor 2005
Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen sind in den Veranlagungszeiträumen vor 2005 nur als Sonderausgaben mit dem sich aus § 10 Abs. 3 EStG a. F. ergebenden Höchstbeträgen abziehbar. Hieran hat sich durch das Inkrafttreten des AltEinkG v. (BGBl 2004 I S. 1427) zum nichts geändert. Dies folgt aus der zeitlichen Geltungsanordnung des § 52 EStG i. d. F. des Art. 1 Nr. 25 AltEinkG ( NWB AAAAC-35162). Hierzu erscheint demnächst ein Beitrag in der NWB.