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Abgabenordnung | Keine erneute Änderung eines nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO ergangenen Änderungsbescheids
Das NWB LAAAC-35676 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Bestandskraft eines nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO ergangenen Steueränderungsbescheids steht einer erneuten Änderung der Steuerfestsetzung nach dieser Vorschrift unter Berufung auf die vorausgegangene Zustimmung bzw. den vorausgegangenen Antrag entgegen. (2) Die Ersetzungsregelung des § 365 Abs. 3 AO findet keine analoge Anwendung auf Änderungen nach §§ 172 ff. AO außerhalb eines Einspruchsverfahrens.