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Grenzüberschreitender Unterhalt
Aufgabe mit Problemen des Einkommensteuerrechts und des Europarechts
I. Sachverhalt
Fall 1
Frau A, die in Deutschland ihren Wohnsitz hat, lebt von ihrem Ehemann dauernd getrennt, seit dieser seinen Wohnsitz nach Frankreich verlegt hat. Sie hat von ihm im Streitjahr 20 000 € an Unterhaltszahlungen in Form von wiederkehrenden Bezügen erhalten. Das Finanzamt ist der Auffassung, dass sie diesen Betrag nach § 22 Nr. 1 EStG versteuern müsse. Frau A meint demgegenüber, dass § 22 Nr. 1a EStG als Spezialvorschrift eingreife und § 22 Nr. 1 EStG insoweit verdränge. Da die Voraussetzungen der Spezialvorschrift nicht vorlägen, seien die bezogenen Unterhaltsleistungen nicht steuerpflichtig.
Frage:
Sie legt gegen den
entsprechenden Einkommensteuerbescheid Einspruch ein. Nachdem dieser erfolglos
bleibt, erhebt sie Klage zum zuständigen Finanzgericht. Mit Aussicht auf
Erfolg?
Fall 2
Herr B ist ein in Deutschland lebender deutscher Staatsangehöriger, der hier als Angestellter tätig ist. Seine deutsche Ex-Frau lebt seit der Scheidung in Österreich. Dorthin überweist Herr B seitdem die Unterhaltszahlungen an sie. Das deutsche Finanzamt versagt ihm den steuerlichen Abzug der Unterhaltsleistungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Eine Geltendmachung komme gem. ...