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Einkommensteuer | Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung
Wird ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, zur Anschaffung von Anteilen an offenen Aktienfonds genutzt, liegt eine steuerschädliche Verwendung des Darlehens vor. Die Zinsen aus den Lebensversicherungen sind daher in vollem Umfang nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 6, § 10 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a EStG).
Praxishinweise: Eine steuerschädliche Verwendung von Lebensversicherungsansprüchen liegt grundsätzlich vor, wenn die Zinsen für das besicherte Darlehen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar sind. Der Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. 6a EStG greift dann, wenn das Darlehen unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes dient, das dauernd ...