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Befristung von Arbeitsverträgen mit älteren Arbeitnehmern
In seinem vielbeachteten Mangold- hat der EuGH die in § 14 Abs. 3 TzBfG vorgesehene Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverträgen mit älteren Arbeitnehmern als europarechtswidrig angesehen (NJW 2005 S. 3695; s. a. StuB 2006 S. 447). Nunmehr liegt zu dieser Rechtsfrage das erste Urteil des BAG vom – 7 AZR 500/04 (DB 2006 S. 1734) vor, das die Rechtsprechung des EuGH bestätigt und es im Übrigen ablehnt, in diesen Fällen Vertrauensschutz zu gewähren.
Praxishinweise: (1) § 14 Abs. 3 TzBfG ermöglicht die Befristung eines Arbeitsvertrags auch ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Vertrags das 58. Lebensjahr vollendet hat. Diese Regelung war nach § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG ab dem bis zum mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des 58. Lebensjahrs das 52. L...