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Altersvorsorge von Selbständigen gesichert
Der Deutsche Bundestag hat am 14. 12. 2006 das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge abschließend beraten. Künftig wird die Altersvorsorge Selbständiger in gleicher Weise vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger geschützt wie der Rentenanspruch abhängig Beschäftigter. Darüber hinaus soll das Gesetz für bessere Rahmenbedingungen von Existenzgründungen sorgen.
Bisherige Regelung
Selbständige mussten bislang im Pfändungsfall mit ihren ganzen Einkünften, also auch mit Kapital aus ihrer Altersvorsorge, haften. Durch die Einbeziehung in die Gesamt- oder Einzelvollstreckung kam es teilweise zum kompletten Verlust der Altersabsicherung. Empfänger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung sind diesem Risiko dagegen nicht ausgesetzt. Ihnen verbleiben die Re...