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Konkurrenz belebt das Geschäft: Die Reform des GmbH-Rechts auf Grundlage des MoMiG
Die Beschleunigung von Unternehmensgründungen, die Verhinderung von Missbräuchen und die Steigerung der Attraktivität der Rechtsform GmbH insbesondere im Wettbewerb zur Limited nach britischem Recht sind Kernziele des MoMiG. Realisiert werden sollen sie durch eine Vielzahl von Einzeländerungen unterschiedlichster Gesetze.
Unternehmensgründungen sollen beschleunigt werden durch Reduzierung des Mindeststammkapitals auf 10.000 €, Festlegen eines minimalen Geschäftsanteils von nur noch einem Euro, Erlaubnis bei Errichtung und Kapitalerhöhung, mehrere Geschäftsanteile zu übernehmen, Abkopplung der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister von den erforderlichen verwaltungsrechtlichen Genehmigungen und Erleichterung der Gründung einer Ein-Personen-GmbH.
Der gesetzgeberische Ansatz ist insgesamt zu begrüßen. Probleme bereiten könnte die mangelnde Präzisierung des Begriffs der „Zahlungen an die Gesellschafter” sowie die Einführung des unbestimmten Rechtsbegriffs der „Führungslosigkeit”. Positiv ist die Verlagerung des Eigenkapitalersatzrechts in das Insolvenzrecht zu sehen. Insgesamt geht die deutsche GmbH ges...