Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 4 vom Seite 241 Fach 3 Seite 14333

Steuerstundungsmodelle und Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einführung des § 20 Abs. 2b EStG durch das JStG 2007

Roland Ronig

Mit dem Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen hatte der Gesetzgeber die Regelung des § 15b EStG eingeführt, welche auch auf andere Gewinneinkünfte sowie auf einen Teil der Überschusseinkünfte anzuwenden war. Nunmehr ist der Anwendungsbereich des § 15b EStG mit dem JStG 2007 auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt worden.

I. § 15b EStG und die Rechtsfolgen

Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell dürfen gem. § 15b EStG lediglich mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Die Vorschrift betrifft ausschließlich Modelle mit gewerblichen Einkünften wie z. B. Filmfonds, Schifffonds, New Energy Fonds, Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds (zu Einzelheiten vgl. Ronig, NWB F. 3 S. 13971).

Eine entsprechende bzw. sinngemäße Anwendung des § 15b EStG auf Verluste aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit, typisch stillen Gesellschaften, Vermietung und Verpachtung und wiederkehrenden Leistungen wurde bereits bei seiner Einführung im Jahr 2005 geregelt. Nach der Gesetzesbegründung sollten damit auch geschlossene Immobilienfonds und Renten-/Lebensversicherungsmodelle gegen fremdfinanzierten Einmalbetrag erfasst w...