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BFH 19.10.2006 III R 73/05, NWB direkt 4/2007 S. 7

Bauzeitzinsen als Bestandteil der Bemessungsgrundlage

In der Steuerbilanz als Teil der nachträglichen Herstellungs­kosten eines Gebäudes zu Recht aktivierte Bauzeitzinsen sind auch in die Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage einzubeziehen.