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FG Köln 27.09.2006 11 K 5823/04, NWB direkt 4/2007 S. 4

Erhaltungsaufwendungen des ehemaligen Brutto-Nießbrauchers

Eine unter Angehörigen vereinbarte Abänderung eines Zuwendungs-Bruttonießbrauchs über vermietete Immobilien in einen gesetzlichen Nießbrauch, der zur Übernahme von Erhaltungsaufwendungen und weiteren Lasten durch den Nießbraucher führen soll, ist steuerlich anzuerkennen und führt zukünftig zu Werbungskosten des Nießbrauchers. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund der Erhaltungskosten kurzfristig negative Einkünfte entstanden sind, der Totalgewinn aber positiv bleibt. Die spätere Belastung mit solchen Aufwendungen ist nicht etwa als nicht abziehbare Unterhaltsaufwendung gem. § 12 Nr. 2 EStG an den Nießbrauchsbesteller anzusehen.