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Keine Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung
Eine Sicherheitsleistung ist nur gerechtfertigt, wenn das Finanzamt konkrete Umstände vorträgt, aus denen sich die Gefährdung des Steueranspruchs ergibt; es reicht nicht aus, wenn das Finanzamt lediglich pauschal auf die vermeintlich schlechte wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen verweist.