Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 535/02

Gesetze: EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG§ 70 Abs. 2 AO 1977§ 37 Abs. 2 BGB§ 242 MuSchG§ 3 Abs. 2 MuSchG§ 6 Abs. 1 BErzGG§ 15 GG Art. 3 Abs. 1

Kindergeldanspruch für die volljährige Tochter bei Unterbrechung der Berufsausbildung wegen der Geburt eines eigenen Kindes

Treu und Glauben bei Kindergeldrückforderung

Leitsatz

1. Ein volljähriges Kind, das sich als Arbeitnehmer in einem Ausbildungsverhältnis befindet und nach der Geburt eines eigenen Kindes zur Wahrnehmung seiner Elternzeit seine Berufsausbildung für zwei Jahre in vollem Umfang unterbricht, befindet sich in dieser Zeit kindergeldrechtlich nicht in Berufsausbildung. Das gilt auch dann, wenn mit dem Arbeitgeber die Fortsetzung der Ausbildung nach der Beendigung der Elternzeit vereinbart ist.

2. Dass die Elternzeit kindergeldrechtlich anders behandelt wird als Mutterschutzzeiten, begründet keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Bei Geburt eines eigenen Kindes werden Kinder, die sich in einer Lehre befinden, auch nicht anders behandelt als Kinder, die studieren.

3. Hat die Familienkasse für die volljährige Tochter während deren Elternzeit zunächst Kindergeld weitergezahlt, ist sie später zu einer rückwirkenden Aufhebung der Kindergeldfestsetzung berechtigt. Die Grundsätze von Treu und Glauben können einer Rückforderung jedenfalls dann nicht entgegen stehen, wenn sich die Behauptung der Klägerin, die Familienkasse sei über die elternzeitbedingte Unterbrechung der Berufsausbildung der Tochter informiert worden und habe trotzdem Kindergeld weitergezahlt, nicht zur Überzeugung des Gerichts nachweisen lässt.

Fundstelle(n):
MAAAC-34912

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen