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FG Niedersachsen 29.03.2006 2 K 177/05, BBK 2/2007 S. 4654

Zinszuschuss für mehrere Darlehen als passiver RAP auch nach Tilgung eines der Darlehen

Ein für Zinszuschüsse zu mehreren Darlehen gebildeter RAP darf beibehalten werden, wenn nur eines der Darlehen getilgt wird. Denn die Darlehen sind verschiedene Wirtschaftsgüter, die einzeln in der Bilanz auszuweisen sind; der RAP ist hingegen ein einheitlicher Bilanzposten.