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Lohnsteuer für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten der Arbeitnehmer 2007
Der Sachbezugswert für kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer beträgt ab 2007 für ein Frühstück 1,50 € und für ein Mittag- oder Abendessen 2,67 €.
Die Sachbezugswerte sind ab 2007 zusammen mit weiteren sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrenzen in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geregelt, die unter NWB BAAAC-33614 zur Verfügung steht; die bisherige Sachbezugsverordnung wurde aufgehoben.