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BFH 14.12.2006 IV R 57/05, NWB 3/2007 S. 19

Einkommensteuer | Außerordentliche Einkünfte eines Freiberuflers

Die Annahme außerordentlicher Einkünfte i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG setzt voraus, dass die Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten eine Progressionswirkung typischerweise erwarten lässt. Dies ist jedenfalls nach dem NWB YAAAC-34396 dann der Fall, wenn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit – hier eines Freiberuflers – aufgrund einer vorausgegangenen rechtlichen Auseinandersetzung zusammengeballt zufließt. – Anmerkung: Der BFH führt aus, die Tarifvergünstigung für mehrjährige Tätigkeiten sei grundsätzlich für drei Fälle vorgesehen: Die Vergütung für ein Großprojekt oder eine Sondertätigkeit, die sich über mehrere Jahre erstrecken und die einmalige Sonderzahlung für langjährige Dienste in arbeitnehmerähnlicher Stellung. Nun soll es einen vierten Fa...