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Verzicht auf eine Mietgarantie
Der Verzicht auf die Rechte aus einem Mietgarantievertrag stellt keine steuerbare sonstige Leistung dar, wenn die dauerhafe Erfüllung der Mietgarantie aus finanziellen Gründen scheitert und der Garantiegeber ansonsten die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen müsste, so dass der Mietgarantieanspruch keine wirtschaftlich werthaltige Forderung mehr darstellt. Der bloße Erlass einer umfangreicheren, später zu zahlenden Geldforderung ist jedenfalls dann keine Zuwendung eines umsatzsteuerlichen Vorteils, wenn die sofortige Zahlung letztlich nur eine Einigung über die nach Auffassung beider Parteien endgültig gescheiterte Vertragserfüllung ist. Aufgrund der rein versicherungstechnischen Anknüpfung der Ersatzleistung aus dem Mietgarantievertrag an einen geplanten Vermietungsumsatz ist der ...