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Wohnungseigentum | Zulässigkeit eines Zweitbeschlusses
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf über einen Gegenstand, der bereits geregelt ist, erneut beschließen, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt. Ein solcher Grund kann insbesondere dann vorliegen, wenn der frühere Beschluss im Widerspruch zur Teilungserklärung steht (OLG Frankfurt/M., Beschluss v. - 20 W 229/03).