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Personelle Verflechtung trotz fehlender Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot
Die personelle Verflechtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit einer GmbH ist auch dann gegeben, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer der GbR, der zugleich alleiniger Geschäftsführer der GmbH ist, zwar von der GbR nicht vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit ist, aufgrund seiner beherrschenden Stellung in der GmbH aber bewirken kann, dass auf Seiten der GmbH nicht er selbst als deren Vertreter auftritt (Bezug: § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und Abs. 3 EStG; § 47 Abs. 1 und Abs. 4 GmbHG; § 181 BGB; § 41 AO 1977).
Praxishinweise: Eine personelle Verflechtung liegt vor, wenn ein Gesellschafter/eine Gesellschaftergruppe in der Lage ist, in beiden Gesellschaften (Besitz- und Betriebsgesellschaft) ihren Willen durchzusetzen. Diese Beherrschungsidentität ist gegeben, wenn entsprechende Geschäftsführungsbefugnisse ...