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StuB 1/2007 S. 35

Steuerrechtliche Verpflichtung AfA vorzunehmen – Möglichkeiten unterlassene AfA nachzuholen

(1) Wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen, ist gem. nrkr. NWB MAAAC-05528 (BFH-Az.: IV R 48/04, EFG 2006 S. 1659) zwingend eine AfA durchzuführen, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Wertverzehr beim Wirtschaftsgut stattgefunden hat. Ein Wahlrecht des Stpfl. besteht nicht. (2) Eine Teilwertzuschreibung nach Durchführung der AfA ist nicht zulässig, da hierdurch die zwingenden und bewusst schematisierenden AfA-Regelungen umgangen würden. (3) Grundsätzlich ist jedes abnutzbare Wirtschaftsgut bis zu einem Erinnerungswert von 1 DM abzuschreiben. Nur bei Wirtschaftsgütern mit einem erheblichen Schrottwert besteht die Ausnahme, dass nur bis zum Schrottwert abgeschrieben wird. (4) Ein verkehrsüblicher Pkw hat keinen relevanten Schrottwert. (5) Ein höherer Teilw...