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Grundsanierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien im fair value model
I. Einleitung
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien ( investment properties) werden zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung, jedoch nicht zur Eigennutzung bzw. zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehalten (IAS 40.7). Sie nehmen innerhalb der IFRS eine „Zwitterstellung” ein, aus einer substanziellen Perspektive sind sie dem Sachanlagevermögen, aus einer funktionalen Perspektive den Finanzinvestitionen zuzuordnen.
Die Folgebewertung von investment properties kann daher sowohl – Folge der substanziellen Perspektive – zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten ( cost model) als auch – Folge der funktionalen Perspektive – zum beizulegenden Zeitwert ( fair value model) erfolgen (IAS 40.30). Der funktionalen Perspektive wird allerdings der Vorzug gegeben (IAS 40.BC12).
Im fair value model sind keine Abschreibungen vorzunehmen, vielmehr sind alle Änderungen des fair value (ob nach oben oder unten) erfolgswirksam zu behandeln. Eine alters- und S. 24nutzungsbedingte Wertminderung wird danach insoweit zu Aufwand, wenn sie nicht durch gegenläufige Werteffekte (aus erhöhten Marktpreisen) ausgeglichen wird. Fraglich ist die Bilanzierung von einer Wertminderung ent...