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Sonderausgaben - ABC
I. Definition
[i]Sonderausgaben sind Lebenshaltungskosten, die der Gesetzgeber zum Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte zulässt, weil sie eine unvermeidbare oder förderungswürdige Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bewirken. Die Aufzählung in den §§ 10 bis 10i EStG ist abschließend. Zu den allgemeinen Grundsätzen der Berücksichtigung vgl. das Stichwort „Sonderausgaben”.
Stumpe, Unterhaltsleistungen (Zivilrecht, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen), Grundlagen
Nolte, Kinderbetreuungskosten, Grundlagen
Kusch, Spendenabzug, Grundlagen
Mindermann/Blatt, Verlustausgleich – Verlustabzug, Grundlagen
Welker, Private Altersvorsorge, Grundlagen
Freibeträge, Freigrenzen und Höchstbeträge, Übersicht
Sonderausgaben: Berufsständische Versorgungseinrichtungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a EStG