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BFH 09.11.2006 V R 43/04, NWB direkt 2/2007 S. 10

Vorsteuerabzug beim sog. Sparkassen- oder Bankenmodell

Zur Anwendbarkeit von § 42 AO im Mehrwertsteuerrecht. Schaltet ein Kreditinstitut bei der Erstellung eines Betriebsgebäudes eine Personengesellschaft vor, die das Gebäude errichtet und anschließend unter Verzicht auf die Steuerfreiheit an das Kreditinstitut vermietet, kann darin ein Rechtsmissbrauch vorliegen, der bei der Personengeseilschaft zur Versagung des Vorsteuerabzugs aus den Herstellungskosten des Gebäudes führt. Die Gestaltung kann aber auch durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe gerechtfertigt sein. Ertragsteuerliche Gründe gehören nicht dazu.