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FG Hessen 20.07.2006 7 V 1902/06, NWB direkt 2/2007 S. 9

Steuerbefreiung nur bei Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung

Die Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung ist nur zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige darlegt und nachweist, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung in das Bestimmungsland der Ware bewirkt worden ist.