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FG Hamburg 25.07.2006 3 K 66/06, NWB direkt 2/2007 S. 9

Aufsichtsratstätigkeit als sonstige unternehmerische Leistung

Die Aufsichtsratstätigkeit ist als sonstige unternehmerische Leistung des Aufsichtsratsmitglieds umsatzsteuerbar. Die Aufsichtsratstätigkeit in einer privatwirtschaftlich tätigen AG ist nicht als Ehrenamt von der Umsatzsteuer befreit. Es handelt sich auch der Höhe nach nicht mehr um ein Ehrenamt, wenn das Honorar in 2003 mehr beträgt als durchschnittlich 2 500 € je ganztägiger Sitzung einschließlich Vor- und Nachbereitung, nachdem der Bundesrechnungshof 1992 (laut , BStBl 2000 II S. 597 betreffend 1993) nur 1 000 DM zuzüglich je der Hälfte für Vor- und Nachbereitung noch als angemessene Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Gremiumstätigkeit angesehen hat. Da sämtliche unternehmerischen Aktivitäten umsatzsteuerlich als ein Unternehmen zusammengefasst werden, kommt einem ...