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BFH VI R 7/06, NWB direkt 2/2007 S. 5

Keine Veranlagung zur Einkommensteuer bei Versäumung der Antragsfrist

Ist die Antragsfrist nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG verstrichen, wird eine Veranlagung nicht mehr durchgeführt.