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FG München 25.10.2006 10 K 2199/04, NWB direkt 2/2007 S. 4

Kann ein Mitunternehmer-Ehegatte weichender Erbe sein?

Die Steuerbegünstigung des § 14a Abs. 4 EStG greift auch dann ein, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Unternehmen von Ehegatten in der Rechtsform einer GbR betrieben wird und ein Mitunternehmer-Ehegatte aus seinem Sonderbetriebsvermögen ein zivilrechtlich in seinem Alleineigentum stehendes Grundstück entnimmt und damit den anderen Mitunternehmer-Ehegatten als weichenden Erben abfindet. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das entnommene Grundstück nach der Entnahme nicht mehr landwirtschaftlich für Zwecke des Betriebs genutzt wird.