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FG München 20.10.2006 6 K 426/06, NWB direkt 2/2007 S. 4

Zurechnung von Schuldzinsen bei gemischt genutzten Gebäuden

Finanziert der Steuerpflichtige die Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes und rechnet er die Herstellungskosten einheitlich ab, ohne die auf den vermieteten Gebäudeteil entfallenden Kosten gesondert auszuweisen, sind die Darlehenszinsen nur nach dem Verhältnis abziehbar, in dem die der Einkünfteerzielung dienenden Flächen zur Gesamtfläche stehen.