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Abgabenordnung | Frist für die Abgabe von Steuererklärungen 2006
Für das Kalenderjahr 2006 sind die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und gesonderten oder gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 AStG bis zum 31. 5. 2007 bei den Finanzämtern abzugeben. Sofern die vorbezeichneten Steuererklärungen durch Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften i. S. der §§ 3, und 4 StBerG angefertigt werden, wird die Frist nach § 109 AO allgemein bis zum 31. 12. 2007 verlängert. Der entsprechende gleich lautende Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder v. 2. 1. 2007 über Steuererklärungsfristen ist online abrufbar unter NWB DAAAC-33272.