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BGH 17.10.2006 XI ZR 205/05, NWB 2/2007 S. 15

Kreditrecht | Aufklärungspflicht der Bank bei arglistiger Täuschung des kreditsuchenden Kunden

Die Bank muss den kreditsuchenden Kunden nicht nur auf eine erkannte Sittenwidrigkeit der Kaufpreisvereinbarung, sondern auch auf eine erkannte arglistige Täuschung des Verkäufers (§ 123 BGB) über wesentliche Eigenschaften der Kaufsache und die damit häufig verbundene Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht ungefragt hinweisen ( NWB TAAAC-32487). Im Streitfall nahm der damalige Filialleiter der Bank auf den Prospekt der Vermittlerin Bezug, in dem die Größe der Wohnung mit 87 qm (statt 81 qm) und ihr Preis weit über dem reellen Wert angegeben waren. Das Gericht sah zwischen Bank, Verkäufer der Eigentumswohnung und eingeschalteter Vermittlerin eine institutionalisierte Zusammenarbeit, die den Vertrieb der erforderlichen Darlehen einschloss. Nach der neuen höchstr...