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OFD Frankfurt 07.12.2006 S 2742 A - 10 - St 51, NWB direkt 1/2007 S. 10

Behandlung von Pensionszusagen gegenüber beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Der Verzicht des Gesellschafter-Geschäftsführers ist regelmäßig als im Gesellschaftsverhältnis veranlasst anzusehen. Von einer betrieblichen Veranlassung des Verzichts ist hingegen auszugehen, wenn die Pensionszusage im Verzichtszeitpunkt nach der Rechtsprechung des BFH in den Urteilen v. (BStBl 2005 II S. 653), v. (BStBl 2005 II S. 657), v. (BStBl 2005 II S. 659) und v. (BStBl 2005 II S. 662) nicht finanzierbar ist. Dient der Verzicht der Vermeidung einer drohenden Überschuldung der Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne und steht er im Zusammenhang mit weiteren die Überschuldung vermeidenden Maßnahmen, ist er entsprechend den allgemeinen Grundsätzen nur dann betrieblich veranlasst, wenn sich auch ein Fremdgeschäftsführer zu einem Verzicht bereit erklärt hätte.