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Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen
Das BMF setzt die Anwendung des (BStBl 2006 I S. 216) zur steuerlichen Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen sowie zur Abgrenzung zwischen der Förderung kultureller Zwecke und kultureller Betätigungen für die Frage des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen bis auf weiteres aus.