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Ungleiche Besteuerung ausgeschütteter Dividenden beschränkt die Niederlassungsfreiheit
Das Gemeinschaftsrecht steht nationalen Rechtsvorschriften, die allein für gebietsfremde Muttergesellschaften eine Quellensteuer auf von ihren gebietsansässigen Tochtergesellschaften ausgeschüttete Dividenden vorsehen, entgegen. Dies gilt auch, wenn ein Besteuerungsabkommen zwischen Frankreich und den Niederlanden diese Quellensteuer zulässt und die Anrechnung der nach den französischen Rechtsvorschriften auferlegten Belastung auf die Steuerschuld in den Niederlanden erlaubt, wenn für eine Muttergesellschaft in den Niederlanden die in dem genannten Abkommen vorgesehene Anrechnung nicht möglich ist.